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   BPatG, 11.03.2021 - 1 Ni 5/19 (EP)   

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https://dejure.org/2021,31834
BPatG, 11.03.2021 - 1 Ni 5/19 (EP) (https://dejure.org/2021,31834)
BPatG, Entscheidung vom 11.03.2021 - 1 Ni 5/19 (EP) (https://dejure.org/2021,31834)
BPatG, Entscheidung vom 11. März 2021 - 1 Ni 5/19 (EP) (https://dejure.org/2021,31834)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 03.02.2015 - X ZR 76/13

    Stabilisierung der Wasserqualität - Beurteilung der Widerruflichkeit eines

    Auszug aus BPatG, 11.03.2021 - 1 Ni 5/19
    Eine Erfindung ist ausführbar offenbart, wenn die in der Patentschrift enthaltenen Angaben dem fachmännischen Leser so viel an technischer Information vermitteln, dass er mit seinem Fachwissen und seinem Fachkönnen ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Erfindung aufgrund der Gesamtoffenbarung so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird (vgl. BGH, GRUR 1980, 166, 168 - Doppelachsaggregat; BGH, GRUR 2015, 472 - Stabilisierung der Wasserqualität).

    Es reicht vielmehr, dass die Gesamtoffenbarung des Patents zumindest einen praktisch gangbaren Weg aufzeigt, die beanspruchte Lehre auszuführen (vgl. BGH, aaO.; auch BGH, GRUR 2015, 472 - Stabilisierung der Wasserqualität; BGH GRUR, 2013, 272 - Neutrale Vorläuferzellen).

  • BGH, 03.05.2001 - X ZR 168/97

    Taxol; Allgemeine Beanspruchung eines Verfahrensschritts in einem chemischen

    Auszug aus BPatG, 11.03.2021 - 1 Ni 5/19
    Die Offenbarung mindestens eines gangbaren (nacharbeitbaren) Wegs zur Ausführung der Erfindung reicht grundsätzlich aus; es ist nicht erforderlich, dass alle denkbaren, unter den Wortlaut des Patentanspruchs fallenden Ausgestaltungen mit Hilfe der offenbarten Informationen ausgeführt werden können (vgl. BGH, GRUR 2001, 813 - Taxol).

    Die Ausführbarkeit einer Erfindung wird jedoch nicht durch Unvollkommenheiten, wie die Notwendigkeit von Versuchen oder die Erforderlichkeit taugliche von untauglichen Varianten zu unterscheiden, beeinträchtigt (vgl. BGH GRUR 2001, 813 - Taxol).

  • LG Düsseldorf, 22.10.2020 - 4b O 35/19

    Motorfahrzeug

    Auszug aus BPatG, 11.03.2021 - 1 Ni 5/19
    K21 Urteil des Landgerichts Düsseldorf 4b O 35/19 vom 22. Oktober 2020,.

    So hat auch das LG Düsseldorf bezüglich der Offenbarung der Merkmale M6.1.1 und M6.2.1 in der Druckschrift K19 festgestellt, in der dort dokumentierten Lehre fehle ein expliziter Hinweis, dass selbst schon bei unterschrittener Sollgeschwindigkeit die Geschwindigkeit des Fahrzeugs weiter verringert wird und umgekehrt (vgl. Seite 48, Absatz 2, des Urteils 4b O 35/19, Anlage K21 ).

  • BGH, 20.11.2001 - X ZB 3/00

    Abweisung der Nichtigkeitsklage gegen ein Patent

    Auszug aus BPatG, 11.03.2021 - 1 Ni 5/19
    Was dem Fachmann aufgrund seines Fachwissens an Fachkenntnissen und Fertigkeiten zur Verfügung steht bedarf keiner ausdrücklichen Erwähnung in der Patentschrift (vgl. BGH, Mitt. 2002, 176 - Gegensprechanlage).
  • BGH, 22.11.2011 - X ZR 58/10

    E-Mail via SMS

    Auszug aus BPatG, 11.03.2021 - 1 Ni 5/19
    Im Übrigen gibt eine derart überschaubare Zahl von möglichen Lösungsansätzen, von denen jeder spezifische Vor- und Nachteile hat und die sich als gleichwertige und ebenso vorzugswürdige Alternativen darstellen, in der Regel Veranlassung, jeden dieser Lösungsansätze in Betracht zu ziehen (BGH, GRUR 2012, 261 - E-Mail via SMS).
  • BGH, 15.09.2015 - X ZR 112/13

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Inanspruchnahme der

    Auszug aus BPatG, 11.03.2021 - 1 Ni 5/19
    Nach ständiger Rechtsprechung gehört zum Offenbarungsgehalt einer Patentanmeldung nur das, was den ursprünglich eingereichten Unterlagen unmittelbar und eindeutig als zu der zum Patent angemeldeten Erfindung gehörend zu entnehmen ist (vgl. BGH GRUR 2016, 50, Rn. 29 - teilreflektierende Folie), nicht hingegen weitergehende Erkenntnisse, zu der der Fachmann erst aufgrund seines allgemeinen Fachwissens oder durch Abwandlung der offenbarten Lehre gelangen kann.
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 11.03.2021 - 1 Ni 5/19
    Auch im Übrigen hat die Beklagte nicht geltend gemacht - noch ist ersichtlich -, dass die Ausgestaltungen nach den jeweils noch verbleibenden Unteransprüchen zu einer anderen Beurteilung der Patentfähigkeit führen könnten (vgl. BGH GRUR 2012, 149 - Sensoranordnung; BGH GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II; BGH GRUR 2017, 57 - Datengenerator).
  • BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00

    "blasenfreie Gummibahn I"; Prüfungsmaßstab im Patentnichtigkeitsverfahren;

    Auszug aus BPatG, 11.03.2021 - 1 Ni 5/19
    Bei der Wahl der zweiten Steuereinheit für die Implementierung der beabsichtigten Maßnahmen handelt es sich somit um eine beliebige Auswahl aus verschiedenen dem Fachmann zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, die eine erfinderische Leistung nicht begründen kann (vgl. BGH GRUR 2004, 47 - 50 - Blasenfreie Gummibahn I).
  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03

    Drehzahlermittlung

    Auszug aus BPatG, 11.03.2021 - 1 Ni 5/19
    Begriffe in den Patentansprüchen sind daher so zu deuten, wie sie der angesprochene Fachmann nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift und Berücksichtigung der in ihr objektiv offenbarten Lösung bei unbefangener Erfassung der im Anspruch umschriebenen Lehre zum technischen Handeln versteht (vgl. BGH GRUR 2010, 585 - Crimpwerkzeug III; BGH GRUR 2006, 311 - Baumscheibenabdeckung; BGH GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung).
  • BGH, 29.09.2011 - X ZR 109/08

    Sensoranordnung

    Auszug aus BPatG, 11.03.2021 - 1 Ni 5/19
    Auch im Übrigen hat die Beklagte nicht geltend gemacht - noch ist ersichtlich -, dass die Ausgestaltungen nach den jeweils noch verbleibenden Unteransprüchen zu einer anderen Beurteilung der Patentfähigkeit führen könnten (vgl. BGH GRUR 2012, 149 - Sensoranordnung; BGH GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II; BGH GRUR 2017, 57 - Datengenerator).
  • BGH, 09.04.2013 - X ZR 130/11

    Verschlüsselungsverfahren

  • BGH, 13.07.2010 - Xa ZR 126/07

    Klammernahtgerät

  • BGH, 04.10.1979 - X ZR 3/76

    Ermittlung des Gegenstandes eines Patentanspruchs - Voraussetzungen für das

  • BGH, 09.06.2015 - X ZR 101/13

    Polymerschaum II - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches

  • BGH, 25.11.2014 - X ZR 119/09

    Schleifprodukt - Patentnichtigkeitsverfahren: Patentbeschränkung durch Aufnahme

  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

  • BGH, 25.10.2005 - X ZR 136/03

    Baumscheibenabdeckung

  • BGH, 11.02.2014 - X ZR 107/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Voraussetzungen

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

  • BGH, 13.09.2016 - X ZR 64/14

    Datengenerator - Patentnichtigkeitssache: Verteidigung des Streitpatents nur mit

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

  • BGH, 22.05.2007 - X ZR 56/03

    injizierbarer Mikroschaum

  • BGH, 27.05.2014 - X ZR 2/13

    Patentnichtigkeitsverfahren: Vorsorgliche weitere Hilfsanträge des Beklagten in

  • BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98

    Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

  • BGH, 01.12.2016 - X ZR 108/14

    Patentfähigkeit: Beruhen der technischen Lehre des Patents auf dem für einen

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05

    Pumpeinrichtung

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

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